Zwischen den einzelnen Versorgungswerken bestehen Überleitungsabkommen. Ein Antrag auf Beitragsüberleitung zum neuen Versorgungswerk kann innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft in der HZV gestellt werden. Eine Überleitung ist nicht möglich, falls bereits für mehr als 96 Monate Beiträge zum bisherigen Versorgungswerk entrichtet wurden, das 50. Lebensjahr vollendet ist oder Ansprüche des Mitglieds gegen die bisherige Versorgungseinrichtung gepfändet wurden.